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19.10.2020

Sonderkündigungsrecht! So wechseln Sie richtig den Stromanbieter

Steigt der Strompreis, lohnt sich der Wechsel des Anbieters meist finanziell. Der Anbieter muss seine Kunden mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preiserhöhung darüber informieren und auf ein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Unterlässt er dies, ist die Preiserhöhung unwirksam.
Seit August gibt es bei dieser Regel jedoch eine Ausnahme - und zwar, wenn der Stromanbieter die Anpassung der Mehrwertsteuer unverändert an den Kunden weitergibt. Darauf weist dieBundesnetzagenturhin.
Möchte man als Verbraucher seinen Stromanbieter wechseln, ohne dass eine Preiserhöhung vorliegt, sollte man die Vertragsdauer des aktuellen Vertrags überprüfen. Denn in der Regel ist erst bei Vertragsablauf eine Kündigung möglich - natürlich unter Beachtung der Kündigungsfristen. Ist man als Kunde noch in der Strom-Grundversorgung, ist ein Wechsel hingegen immer möglich.



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